Trotz oder gerade wegen der schwierigen Situation möchten wir hier bereits die Daten aufschalten, an denen der Verein 241-A-65 einen Auftritt geplant hat - sei dies mit einem Stand, Festbetrieb in unserem Depot oder sogar eine Inbetriebnahme unserer Dampflok:
20. Juni 2021 Slow-up Hochrhein Laufenburg
3. bis 5. September 2021 Hafenfest Basel
8. bis 10. Oktober 2021 HELA Laufenburg
Wir halten Sie in jedem Fall hier auf dem Laufenden. Persönliche Infos erhalten Sie sicher, wenn Sie sich als Passivmitglied anmelden.
Geltungsbereich:
Diese Bedingungen gelten für alle öffentlichen Fahrten vom Verein 241-A-65.
Leistungsumfang:
Es gilt der Leistungsumfang, der als Angebot in der öffentlichen Ausschreibung aufgeführt ist. Werden andere Vereinbarungen
getroffen, so sind diese nur in schriftlicher Bestätigung verbindlich.
Anmeldung:
Die Anmeldung kann in schriftlicher Form oder per E-Mail sowie auch telefonisch erfolgen. Eingegangene Anmeldungen sind
verbindlich und können nur in begründeten Fällen zurückgezogen werden.
Bezahlung:
Es besteht die Möglichkeit, im voraus per Überweisung zu bezahlen oder während der Fahrt im Zug dies zu tätigen.
Sitzplätze:
Es werden nur so viele Anmeldungen angenommen, wie es Sitzplätze im Zug gibt. Die Sitzplätze werden nach Buchungseingang
vergeben. Gruppen ab 6 Personen können reserviert werden.
Änderung der Fahrt durch den Verein 241-A-65
Bei technischen Problemen, behördlichen Massnahmen, Anweisungen von dem Netzbetreiber oder höhere Gewalt können dazu
führen, das der Verein 241-A-65, eine andere Zuglok einsetzen muss, eine andere Strecke befahren muss oder die Fahrt abrechen oder
im Voraus absagen muss.
Die Teilnehmer werden, wenn möglich, im Voraus darüber informiert.
Wird die Fahrt abgesagt, so besteht nur in diesem Fall ein Anspruch auf Rückerstattung der von den Teilnehmern eingezahlten Fahrpreises.
Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Sicherheitsbestimmungen:
Unsere Fahrgäste dürfen sich nur in öffentlich zugänglichen Orten aufhalten. Das Ein- und Aussteigen ausserhalb von Perron Anlagen
ist untersagt. Das Betreten von Gleisen und Besteigen von Eisenbahnfahrzeugen ist untersagt. Es gelten auch die Richtlinien der
Netzbetreiber.
Den Anweisungen des Verein 241-A-65 sind Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsbestimmungen, nimmt sich der Veranstalter
das Recht, die betreffenden Fahrgäste von der weiteren Fahrt auszuschliessen.
Der Zutritt zum Führerstand ist nur nach Einverständnis des verantwortlichen Personals gestattet.
Haftung:
Der Verein 241-A-65 schliesst jegliche Haftung aus bei Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen, bei entstandenen Schäden,
die nicht durch den Verein 241-A-65 zu verantworten sind.
Wir weisen noch einmal darauf hin, das es sich um eine Dampflok sowie historische Wagen des Verein 241-A-65 handelt. Es besteht daher
die Möglichkeit, das Kleidung verschmutzt werden kann. Auch dafür wird keine Haftung übernommen.
Inkrafttreten:
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen treten ab 01.01.2017 in Kraft. Sie ersetzen alle vorangegangenen Geschäftsbedingungen.
Ihr Verein 241-A-65